Sie sind als Selbstständiger bzw. Freiberufler tätig? Dann dürfte es interessant sein, über welches Girokonto Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten abwickeln. Speziell als Gründer lockt das private Giro. Doch ist das erlaubt? Was sagt das Gesetz? Ist gar ein spezielles Geschäftskonto Pflicht? Nein. Selbst wenn die Banken das anders sehen. Weil die Banken an Ihnen Geld verdienen wollen. Mit Gebühren. Bei quasi gleicher Leistung. Doch als Selbstständiger Schrägstrich Freiberufler machen Sie den Banken mehr Arbeit als Otto Normal. Sagen die Banken. Daher bitten diese Sie zur Kasse. Doch es geht durchaus gratis. Hier unsere Tipps zum Girokonto für Selbstständige und Freiberufler.
Alle Konten sind übrigens „echte“ Geschäftskonten. Weil mittlerweile keine Bank mehr die geschäftliche Nutzung ihrer privaten Konten duldet. Doch was unterscheidet nun ein Geschäftskonto von einem „normalen“ Privatkonto? Eigentlich nicht sehr viel. Die Leistungen gleichen im Grunde denen Ihres privaten Girokontos. Sie können…
- Überweisungen,
- Daueraufträge und
- Lastschriften tätigen sowie
- Bargeld abheben und
- Bargeld einzahlen.
Wie bei Ihrem Privatkonto. Zwei drei Unterschiede gibt es aber doch.
- Ein Firmenkonto bietet Ihnen die Option, Lastschriften bei Ihren Kunden abzubuchen. Bei einem Privatkonto ist das nicht möglich.
- Nicht jedes Girokonto für Selbständige bzw. Freiberufler (zur ausdrücklich geschäftlichen Nutzung) bietet einen Dispo.
- Der dritte Unterschied ist schlicht der Preis. Dieser ist mitunter nicht ohne. Je nach Bank bzw. Konto können Sie im Monat (samt Buchungen etc.) bis zu 50 Euro für ein Business-Konto zahlen. Das läppert sich auf das Jahr.
Ein Blick in unsere Tipps zeigt jedoch: So manches Geschäftskonto kostet gar nichts.
Gesetz schreibt kein Geschäftskonto vor
Wobei zuerst einmal wichtig ist, ob Sie per Gesetz ein spezielles Geschäftskonto brauchen? Klare Antwort: Nein. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen kein besonderes Konto vor. Gesetz bzw. Finanzamt interessieren allein korrekte Buchungen. Über welches Konto Ihre Einnahmen und Ausgaben erfolgen, ist egal. Sie könnten Ihre geschäftlichen Aktivitäten als Einzelunternehmer oder Freiberufler daher durchaus über Ihr Privatkonto laufen lassen. Ein Geschäftskonto ist kein Zwang. Ausnahme: Sie legen eine Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine UG, GmbH oder AG auf. Bei einer solchen muss das Geschäftskonto auf den Namen des Unternehmens lauten.
Wie schaut’s mit einer Betriebsprüfung aus?
Ein Märchen ist zudem die Annahme, das ein Geschäftskonto bei einer Betriebsprüfung einen besonderen Schutz bietet. Zum Beispiel, dass die 100 Euro zum Geburtstag von Oma und Opa auf einem privat genutzten Konto ohne Problem „durchgehen“. Nur: Bei einer Prüfung schaut sich das Finanzamt nicht nur Ihr Geschäftskonto an. Sondern alle Ihre Konten. Geschäftlich wie privat. Warum auch sollte das Finanzamt Ihr Privatkonto außen vorlassen? Schließlich könnten Sie doch gerade auf diesem etwas „verstecken“. Entsprechend schaut sich Vater Staat alles an. Interessant sind dabei allein Ihre Buchungen. Nicht das genutzte Konto.
Banken sehen Girokonto für Selbstständige anders
Die Banken sehen das freilich anders. Weil Sie mit einem Firmenkonto doch die eine oder andere Gebühr von Ihnen fordern können. Obwohl die Leistungen wie gesagt kaum anders sind als bei einem Privatkonto. Trotzdem: In der Regel untersagen Banken die Nutzung ihrer für Privatiers gedachten Girokonten für geschäftliche Zwecke. Stattdessen bieten Banken Ihnen „spezielle“ Girokonten für Selbstständige und Freiberufler. Wirklich speziell sind diese aber meist nur in punkto Gebühren.
Girokonto für Freiberufler: Blick in AGB lohnt
Was spricht also dagegen, wenn Sie ein privates Konto für geschäftliche Zwecke nutzen? Eigentlich nur ein Punkt und zwar die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Daher ein Tipp: Werfen Sie einen Blick in die AGB der Bank. Schließt diese die Nutzung eines privaten Girokontos nicht ausdrücklich für die geschäftliche Nutzung aus, brauchen Sie sich kein teures Geschäftskonto aufschwatzen lassen. Ist dagegen eine geschäftliche Nutzung untersagt, lassen Sie es.
Zumal es ratsam ist, wenn Sie privat und Geschäft trennen. Für Ihre geschäftlichen Aktivitäten also ein eigenes Konto führen. Warum? Um ganz einfach den Überblick zu wahren. Woher und von wem kommen Umsätze? Wo geht das Geld hin? Getrennte Konten erleichtern die Übersicht. Zudem halten Sie auf diese Weise Reserven im Blick. Zum Beispiel für die nächste Vorsteuer. Diese führen Sie erst Wochen später ans Finanzamt ab.
Geschäftskonto: Trennung Privat & Business
Es lohnt also, ein zweites Konto zu führen. Ob dieses Konto nun ein Privat- oder aber ein Geschäftskonto ist, spielt eigentlich keine Rolle. Eigentlich. Nämlich so lange, wie es eben die Bank erlaubt. Einige Banken drücken hier durchaus beide Augen zu. Zumindest, wenn Sie „nur“ Einzelkämpfer (Einzelunternehmer) oder Freiberufler sind. Doch ist die Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke untersagt (siehe AGB), droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Kontos. Sollten dann noch Rechnungen von Kunden unbezahlt sein, ist das natürlich gar nicht gut.
Im Zweifelsfall suchen Sie daher besser das Gespräch mit Ihrer Bank. Speziell in der Gründungszeit sind manche Banken wie gesagt recht kulant. Brummt das Geschäft, sollten Sie später aber schon wegen der Trennung von privat und Business zwei Konten führen. Das erleichtert Ihre Buchführung ungemein. Weil eben sämtliche Bewegungen auf dem Geschäftskonto allein betrieblicher Natur sind. Das macht es bei einer Überprüfung auch dem Finanzamt bzw. dem Betriebsprüfer einfacher, Buchungen und Beläge in Einklang zu bringen.
Girokonto für Selbstständige: Wichtige Kriterien
Zumal Sie eben durchaus (siehe oben) Geschäftskonten finden, die Sie null Euro kosten. Wobei ein kostenloses Konto nicht automatisch erste Wahl sein muss. Es lohnt ein Blick in das berühmte Kleingedruckte. Und zwar konkret auf:
- Kosten für Kontoführung
Null Euro sind zugegeben der beste Preis. Doch Vorsicht: Einige kostenlose Firmenkonten erlauben nur eine begrenzte Zahl an (kostenlosen) Buchungen. - Kosten für Buchungen
Besondere Obacht gilt daher bei Überweisungen und Co. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern herrscht mitunter ein hoher Zahlungsverkehr (gleich viele Buchungen). Daher könnte sich ein kostenloses Konto durchaus als Bumerang entpuppen. Das „Geschäftskonto Basic“ der netbank erlaubt Ihnen zum Beispiel 15 kostenlose Buchungen (beleglos) im Monat. Jede weitere Buchung kostet dagegen zehn Cent. Bei 100 Buchungen macht das plötzlich zehn Euro. Obacht gilt außerdem bei beleghaften Buchungen wie Überweisungen auf Papier. - Kosten für Unterkonto
Interessant ist zudem ein mögliches Unterkonto. Auf diesem können Sie zum Beispiel Ihre Vorsteuer „sichern“. - EC-Karte bzw. Girokarte
Eine Girokarte (EC) sollte ebenfalls enthalten sein. Zum Zahlen via Karte sowie zum Abheben und Einzahlen von Bargeld. - Kreditkarte im Ausland
Auch eine Kreditkarte kann sinnvoll sein – wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind. Speziell in Ländern mit einer anderen Währung. Einige Banken bieten Ihnen eine solche Kreditkarte zum Abheben von Bargeld bzw. zum Zahlen via Karte sogar kostenlos. - Abheben von Bargeld
Hier gilt ebenfalls wieder: Sind Sie viel im Ausland unterwegs, müssen Sie sich je nach Bedarf mit Bargeld versorgen können. Und zwar möglichst kostenlos. In Euro-Ländern in der Regel kein Problem. In Ländern ohne Euro lohnt wiederum eine Kreditkarte. - Einzahlen von Bargeld
Sehr wichtig, wenn Sie viele Einnahmen in bar haben: das Einzahlen von Bargeld. Dieser Service ist mittlerweile auch außerhalb der Geschäftszeiten per Automat möglich. Hier kann allerdings manche Direktbank nicht mithalten. Weil gar keine Filialen vorhanden sind.
Firmenkonto: Warum die Unternehmensform wichtig ist
Außerdem sollen Sie darauf achten, für welche Unternehmensformen das Konto erlaubt ist. Die netbank zum Beispiel akzeptiert nur natürliche Personen. Und selbst hier nur Kleinunternehmer bzw. Einzelunternehmer, Einzelkaufmann (e.K.) und Freiberufler. Unternehmensformen wie eine GbR sind dagegen (noch) ausgeschlossen. Ebenso wie juristische Personen. Sprich UG, GmbH, AG, KG, OHG und Co. Anders das ebenfalls kostenlose Geschäftskonto der Fidor Bank. Bei diesem sind Sie auch als GmbH oder jede andere juristische Person willkommen.
Firmenkonto: Dispokredit ist nicht die Regel
Eine weitere Frage ist der Dispokredit. Die Regel ist dieser bei einem Geschäftskonto nämlich nicht. Dabei kann der Dispo gerade bei Gründung eine große Hilfe sein. Wenn Sie als Gründer eines schnell lernen, dann den Punkt, dass Kunden leider nicht immer pünktlich zahlen. Sei es aus Absicht, aus Versehen oder aus dem banalen Grund, dass diese selbst auf Zahlungseingänge warten. Verlassen Sie sich nicht auf Zahlungsziele. Im Gegenteil: Kalkulieren Sie generell mit Ausfällen.
Dispokredit: Warum dieser sinnvoll sein kann
Von daher lohnt wie gesagt gerade in der Gründerzeit, ein Girokonto für Selbstständige bzw. Freiberufler mit einem Dispo zu wählen. Legen Sie also Wert auf einen Dispokredit, sollten Sie auf diesen Punkt achten. Sowie auf günstige Dispozinsen und auf die Zinsen einer geduldeten Überziehung. Aktuell heißt günstig übrigens unter sieben oder maximal acht Prozent. Bei Fidor oder netbank – sonst sehr gute Firmenkonten – sind dagegen über zwölf Prozent fällig. Im Fazit jedenfalls kann Sie ein Dispo in harten Zeiten vor Zahlungsunfähigkeit retten. Zumal der Dispo quasi ohne Absprache mit der Bank und obendrein sofort parat steht. Das Zahlen wichtiger Rechnungen oder gar Vorsteuern wären somit kein Problem.
Dispofalle: Was gegen den Dispo spricht
Auf der anderen Seite ist der Dispo eine Gefahr. Nicht umsonst ist oft von der Dispofalle zu hören. Als Selbstständiger bzw. Freiberufler ist die Gefahr dieser Dispofalle sogar noch größer. Weil Sie eben kein regelmäßiges Einkommen haben. Mitunter kommt in einem Monat nur so viel Umsatz herein, dass Sie Ihre Kosten decken können. So ist das Rückzahlen des Dispos schwer bzw. schlicht nicht möglich.
Tipp: Bilden Sie Rücklagen. Halten Sie immer zwei drei Monatsumsätze in Reserve. Zum Beispiel auf einem (zweiten) Unterkonto. Dann brauchen Sie auch keinen Dispo.
Giro für Selbstständige: Zinsen, Buchungen, Kreditkarte
Auf Habenzinsen brauchen Sie beim Girokonto für Selbstständige dagegen nicht achten. Weil Ihnen keine Bank auf ein Firmenkonto Zinsen gewährt. Zumal ein Girokonto nicht als Sparkonto, sondern allein für den Zahlungsverkehr gedacht ist. Also für Geldeingang (Kunden zahlen Rechnungen) sowie Geldausgang (Sie zahlen Rechnungen). Möchten Sie sparen bzw. Ihr Guthaben zumindest mit einem kleinen Gewinn „lagern“, schauen Sie nach einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto. Dicke Zinsen gibt es dank Draghis Nullzinspolitik aber auch hier keine mehr.
Achten Sie stattdessen auf die Kosten für Buchungen. Bei N26 und Fidor kosten diese null Cent, bei unbegrenzten Buchungen. Die netbank gewährt Ihnen beim Basiskonto nur 15 Buchungen gratis. Danach kostet jede Buchung zehn Cent. Obacht: Hier sind beleglose Buchungen – also online oder am Automaten – gemeint. Beleghafte Buchungen auf Papier kosten bei der netbank hingegen zehn Euro. Haben Sie viele Buchungen im Monat könnte mitunter ein kostenpflichtiges Geschäftskonto lohnen.
Girokonto für Selbstständige: Achtung bei der Kreditkarte
Ebenfalls ein Thema ist eine Kreditkarte. Manche Geschäftskonten bieten diese gratis, andere wieder gegen eine Gebühr. Die Frage ist allerdings, ob Sie eine Kreditkarte brauchen. Nötig ist diese eigentlich nur, wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind. Im Ausland also entsprechend zahlungsfähig sein müssen. Achtung: In manchen Staaten wie den USA ist Bargeld mittlerweile regelrecht verpönt. Ohne Kreditkarte könnten Sie hier Probleme bekommen.
Sind Sie also viel im Ausland unterwegs, achten Sie bei der Kreditkarte auf die Konditionen. Denn auch eine Kreditkarte kann sich als Kostenfalle entpuppen. Schauen Sie daher auf die Kosten für:
- die Kreditkarte selbst,
- das Abheben von Bargeld an Automaten,
- Transaktionen im Allgemeinen sowie
- Abhebungen von Bargeld mit der enthaltenen Girokarte.
Ebenfalls interessant ist der Punkt, wann die Bank Umsätze abrechnet. Sofort oder erst später? Möglich, dass im zweiten Fall Zinsen entstehen.
Geschäftskonto: Kontoauszüge & Aufbewahrungspflicht
Übrigens: Auch wenn Ihnen der Gesetzgeber kein spezielles Geschäftskonto vorschreibt, gibt es doch Auflagen. Und zwar was die Aufbewahrung Ihrer geschäftlichen Unterlagen entspricht. Wie zum Beispiel Ihrer Kontoauszüge. Diese müssen Sie als Selbstständiger bzw. Freiberufler ganze zehn Jahre lang aufheben. Hier ist zudem die Frage nach elektronischen Kontoauszügen interessant. Ob diese Ihrem Finanzamt reichen, sollten Sie direkt mit Ihrer Behörde vor Ort klären. Das Gesetz bzw. die Aufbewahrungspflicht § 147 AO sagt hier nämlich aktuell nein.
Entsprechend könnten Betriebsausgaben nicht anerkannt werden. Könnten. Denn es ist durchaus möglich, dass Ihr zuständiges Finanzamt elektronische Kontoauszüge doch akzeptiert. Das liegt allein im Ermessen des jeweiligen Amtes. Sicher sind Sie natürlich mit Kontoauszügen aus dem Automaten. Diese gelten als rechtssicher. Pluspunkt für jede Filialbank also. Bei Onlinekonten wie Fidor können Sie sich zwar auf Wunsch Kontoauszüge per Post senden lassen. Das aber kostet.
Der Antrag eines Girokontos für Selbständige bzw. Freiberufler ist schließlich nicht viel anders als bei einem Privatkonto. In einer Filialbank können Sie den Antrag direkt vor Ort und somit persönlich stellen. Bei Direktbanken wie Fidor und netbank dagegen bequem im Netz. Neben typischen Angaben zur Person bzw. (bei Kapitalgesellschaften) zur Firma sind ein paar spezifische Angaben nötig. Zum Beispiel Branche, Unternehmensform, Guthaben im Schnitt, ob eine Kreditkarte oder ein Dispo gewünscht sind etc.
Fazit: Privatkonto oder doch Geschäftskonto?
Im Fazit ist ein extra Firmenkonto eine mehr als gute Idee. Allein, um eben privat und Geschäft zu trennen. So wahren Sie deutlich besser den Überblick. Kommt es tatsächlich mal zu einer Prüfung durch das Finanzamt, müssen Sie zudem weniger erklären. Weil alle Buchungen gerade für einen Dritten leichter nachvollziehbar sind. Wenn Sie gerade starten, finden Sie in den Geschäftskonten von N26, Fidor sowie netbank Top-Angebote zum Nulltarif. Obacht gilt bei der netbank, die Ihnen nur 15 Buchungen im Monat zum Nulltarif erlaubt. Allerdings dürften Sie auch zehn Cent pro (beleglose) Buchung nicht arm machen. Zumindest, so lang diese im Rahmen bleiben. Ansonsten könnte die kostenpflichtige Variante die bessere Idee sein.
Wichtig: Wollen Sie ein Privatkonto geschäftlich nutzen, klären Sie das besser zuvor mit der Bank ab. Möglich, dass diese Sie plötzlich – zu Recht – als Geschäftskunde ansieht und entsprechend berechnet. Ebenfalls möglich, dass die Bank Sie wegen Verstoßes gegen die AGB von heute auf morgen kündigt. Es lohnt also, wenn Sie gleich ein echtes Girokonto für Selbstständige anlegen. Zumal dieses bei unseren genannten Top 5 sogar kostenlos möglich ist. Letzten Endes sparen Sie sich so vielleicht einiges an Ärger und Stress. Den haben Sie beim Aufbau eines Startups schon genug.