Seit Juni 2016 ist es gesetzliche Pflicht: das Girokonto für Jedermann. Kurz Jedermannkonto, Basiskonto oder bei Sparkassen Bürgerkonto. Das Konto für Jedermann? Bürgerkonto? Richtig, jeder in Deutschland hat per Gesetz das Recht auf ein Giro. Selbst ohne festen Wohnsitz und Adresse. Auch Obdachlose, Asylsuchende und Flüchtlinge ohne dauerhaften Aufenthalt. Doch was macht dieses Jedermann-Konto so besonders? Eigentlich nichts, denn entsprechende Konten sind nicht anderes als (fast) normale Girokonten. Allerdings müssen Sie das Basiskonto bzw. Jedermannkonto bei der Bank beantragen. Die nötigen Vordrucke finden Sie auf den Websites der Banken.
Platz | Girokonto Testsieger | Gebühren | Leistungen | Note | Antrag |
---|---|---|---|---|---|
1 | 0,00 € | Kontogebühr: 0,00 € Girokarte (EC): 0,00 € Kreditkarte: - Automaten: 58.000 Habenzins: 0,00 % ged. Überz.: 9,99 % | zum Girokonto* |
Tatsächlich funktioniert das Jedermannkonto wie jedes andere reguläre Girokonto. Bargeldlose Zahlungen (Überweisungen, Lastschriften) sind ebenso möglich wie Barabhebungen oder -einzahlungen. Eine EC- beziehungsweise Girokarte ist ebenfalls inbegriffen. Der wahre Clou des Girokonto für Jedermann liegt eher in der Tatsache, dass die Banken keinen Antragsteller auf ein solches Giro abweisen dürfen. Zumindest laut Gesetzgeber.
Ob Wohnungslose oder Asylsuchende, Flüchtlinge oder Personen ohne Aufenthaltsstatus (Geduldete), jeder hat Anspruch auf ein solches Konto. Einzige Voraussetzung: Als Antragsteller müssen Sie volljährig (18 Jahre) und somit voll geschäftsfähig sein. Wobei das „neue“ Jedermannkonto eigentlich gar nicht so neu ist. Schon 1995 gab es seitens der Banken Empfehlungen für ein Basiskonto, quasi auf Freiwilligenbasis. Der EU schien die deutsche Idee zu gefallen, weswegen das Girokonto für Jedermann nun EU-weit gilt. Entsprechend darf jeder, der sich in einem EU-Land aufhält, ein solches Konto beantragen. Und müsste dieses laut EU-Zahlungskonten-Richtlinie auch bekommen.
Girokonto für Jedermann: Typische Basisfunktionen
Das Jedermannkonto bietet also die gleichen Funktionen jedes andere Girokonto und ist das Recht eines jeden, der sich in der EU aufhält. Bürger der Europäischen Union müssen Sie nicht sein. Interessant ist das Konto natürlich nicht nur für Wohnungslose oder Flüchtlinge ohne aktuell feste Bleibe. Sondern ebenso für Menschen, die aus finanzieller Not ihr Girokonto verloren haben. Oder gar aus „Willkür“, kündigen Banken manche Kunden doch mitunter aus rein geschäftlichen (Des)Interesse.
Wenn Sie also gerade nicht über ein Giro verfügen, ist das Jedermannkonto quasi Ihre Rettung. Sind Sie in finanzieller Misere – und haben deswegen Ihr Konto verloren -, haben Sie ebenfalls ein gesetzliches Recht auf dieses Girokonto für Jedermann. Mehr noch: Sie können das neu eingerichtete Basiskonto prompt in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln, um vor eventuellen Gläubigern sicher zu sein. Bis zur Pfändungsfreigrenze können Sie über das Guthaben auf Ihrem neuen Konto verfügen und so Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Miete, Versicherungen und Co. müssen Sie schließlich irgendwie bezahlen.
Richten Sie Ihr neues Basiskonto als P-Konto ein, können Sie übrigens keine neuen Schulden machen. Zumindest nicht über das Giro, denn das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto allein auf Guthabenbasis. Also ein Guthabenkonto. Das heißt, dass dieses Konto Zahlungen nur bei einem entsprechenden Guthaben erlaubt. Ein Dispokredit, der sonst für jedes reguläre Girokonto erhältlich ist, bekommen Sie bei einem Jedermannkonto nicht. Einen Überziehungsrahmen gibt es also nicht, egal ob von zehn oder 1.000 Euro. Das gilt übrigens auch, wenn Sie das Basiskonto nicht als P-Konto eingerichtet haben. Das Jedermann-Konto ist generell ein Guthabenkonto oder nichts anderes als ein Prepaid-Girokonto. Ohne Guthaben funktioniert keine Überweisung, Barabhebung, Lastschrift oder sonstige Zahlung von einem Guthabenkonto.
Basiskonto funktioniert nur auf Guthabenbasis
Schulden können Sie mit einem solchen Konto also keine machen. Selbstredend versuchen die Banken mit der Idee vor allem ihre eigenen Interessen zu schützen. Schließlich wüssten die Banken kaum, wie sie einen Wohnungslosen bei einer Schuld zu fassen bekommen sollten. Menschen in finanziell prekärer Lage aber hilft ein solches Guthabenkonto. Zum einen, indem sie wieder Zahlungen vornehmen und vor allem Geld erhalten können. Zweites, indem sie zumindest über Ihr neues Girokonto keine neuen Schulden aufbauen können.
Das erlaubt ein Guthabenkonto:
- Geldeingänge
- Bargeldabhebungen
- Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften
- Online-Banking
Obendrein genießen Sie mit einem Girokonto für Jedermann einen besonderen Schutz. Banken dürfen Sie nicht einfach so kündigen, denn die Kündigungsmöglichkeiten sind vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt. Außerdem dürfen Banken für das Basiskonto lediglich angemessene Gebühren erheben, Ihre Notlage also nicht ausnutzen. Mit der neuen Gesetzgebung will Ihnen die EU obendrein einen schnelleren Kontowechsel ermöglichen, wenn Sie bei einer anderen Bank ein günstigeres Girokonto bekommen können. Sämtliche Lastschriften und Daueraufträge muss die neue Bank bei einem Jedermannkonto übernehmen, direkt von Ihrem alten Giro. Hierzu müssen Sie nicht mal selbst aktiv werden, Ihre alte Bank MUSS sämtliche Daten an Ihre neue Bank übermitteln.
Das erlaubt ein Guthabenkonto nicht:
- Verschuldung durch Überziehung
- Dispositionskredit
- Kreditkarte (außer Prepaid)
Die neue Bank wieder muss Ihnen bei einem Jedermann-Konto transparente Gebühren gewähren. Und zwar vor wie ebenso während der Vertragslaufzeit. Selbst „Streit“ mit Ihrer Bank müssen Sie nicht fürchten, denn der Gesetzgeber räumt Ihnen wie gewohnt eine außergerichtliche Streitbeilegung ein. Gibt es also Ärger wegen Ihrer Finanzlage, einem Darlehen oder dem Jedermannkonto an sich, müssen Sie nicht gleich langwierige und teure Prozesse fürchten. Die gesetzlichen Regelungen zur Vergleichbarkeit, Kontowechsel und Kontozugang gelten seit dem 19. Juni 2016. Ab/Seit dem 18. September 2016 gilt außerdem die Regelung zur Kontowechselhilfe, die für Kontoinhaber einen Kontowechsel deutlich bequemer gestaltet.
Auch Basiskonto nur mit Schufa-Auskunft
Sollten Sie ein Girokonto für Jedermann beantragen, wird von der Bank übrigens bei der Schufa nachgefragt. Denn anders als im Volksglauben angenommen ist das Jedermann-Konto kein Girokonto ohne Schufa, sondern ein Girokonto trotz Schufa. Trotzdem haben Sie sehr gute Chancen, ein neues Konto zu erhalten. Denn noch mal: Die Bank ist mit der neuen EU-Regelung verpflichtet, Ihnen ein Basiskonto einzurichten. Ohne Berücksichtigung Ihrer wohnlichen oder finanziellen Verhältnisse. Gänzlich unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Kurioserweise selbst dann, wenn Sie beispielsweise Ihr altes Konto wegen Schufa-Einträgen verloren haben. Oder Ihnen eine Kontopfändung droht. Eintragungen bei der Schufa und anderen typischen Auskunfteien berechtigen die Bank nicht, Ihnen ein Guthabenkonto als Basiskonto zu verweigern. Ebenso wenig wie eventuelle Schulden. Das gilt wie gesagt in der gesamten Europäischen Union und laut der EU-Zahlungskonten-Richtlinie zum „diskriminierungsfreien Kontozugang“. Banken, die sich weigern, droht gar ein Bußgeld und Ärger mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Sogar der Zwang zur Annahme des Kunden ist möglich.
Mit einigen Gründen kann eine Bank Sie als Kunden aber doch ablehnen oder kündigen. Wenn Sie beispielsweise falsche Angaben machen, die für das Vertragsverhältnis mit der Bank wesentlich wären. Das gleiche gilt, wenn Sie das Jedermannkonto für gesetzwidrige Transaktionen nutzen und somit die Leistungen der Bank missbrauchen. Oder wenn Sie Bankangestellte bedrohen oder gar gefährden. Auch das Basiskonto ist kein Freifahrschein.