Echtzeitüberweisung: EU macht diese ab 2025 zur Pflicht

Eine Überweisung kann durchaus dauern. Ein Tag ist normal, mit Wochenende sind es auch schon mal drei oder vier Tage. Das will die EU ändern. Ab 2025 gilt die Echtzeitüberweisung!

Wie zahlst du deine Rechnungen? Die fixen Kosten wie Miete, Internet, Energie sicher per Dauerauftrag. Sonst wohl eher per Überweisung. Oder?

Da bist du nicht allein. Acht (!) Milliarden Überweisungen nehmen wie Deutschen pro Jahr vor. Eine ganze Menge. Das Problem: Eine Überweisung dauert in der Regel einen Werktag. Kommt das Wochenende sowie vielleicht noch ein Feiertag dazwischen, sind es auch mal drei oder vier Tage.

Echtzeitüberweisung ab 2025

Die Lösung: die Überweisung in Echtzeit. Diese transferiert das Geld innerhalb Sekunden von einem Girokonto aufs andere. Auch am Wochenende oder Feiertag. Das Problem: Eine solche Echtzeitüberweisung (auch Instant Payments) kostet meist extra. Oft nur 50 Cents. Aber bei zehn Überweisungen im Monat sind das fünf Euro. Im Jahr macht das dann schon 60 Euro. Das aber will die EU ab 2025 abschaffen. Konkret ab dem 9. Januar 2025.

Dann soll nämlich die Echtzeitüberweisung für alle Bankkunden gelten. Das nickte die EU bzw. das EU-Parlament schon im Februar 2024 ab. Wobei die neue Überweisungs-Regel im Oktober 2025 noch umfassender wird.

Der (erste) Clou ist jedenfalls der Preis. Denn die Überweisung in Echtzeit darf ab dem 9. Januar 2025 nicht teurer sein als eine normale Überweisung. Diese ist derzeit meist kostenlos. Heißt somit: Eine Echtzeitüberweisung kostet dich ab dem Januar – nichts. Zumindest nach den aktuellen Gebühren.

Der zweite Clou: Ab dem 9. Januar 2025 muss dir deine Bank die Echtzeitüberweisung anbieten. Denn manche Banken haben diese aktuell noch gar nicht im Angebot. Bei der DKB zum Beispiel ist die Echtzeitüberweisung nur im Empfang möglich. Nicht aber als Auftrag. Bei ING wiederum nur per Giropay. Durchaus kurios, gelten beide Banken in Deutschland doch als beliebt. Die EU macht die Überweisung in Echtzeit somit zur Pflicht. Wenn auch erst ab dem 9. Oktober 2025. Dann aber sowohl per App, Telefonbanking und auch am Terminal oder Schalter.

Wie geht die Überweisung in Echtzeit?

Bleibt die Frage, wie nun diese Echtzeitüberweisung überhaupt geht? Eigentlich wie eine normale SEPA-Überweisung. Wobei SEPA die Voraussetzung für die Überweisung in Echtzeit ist. Auftraggeber und Empfänger müssen ihr Girokonto also im SEPA-Raum führen. Dieser SEPA-Raum umfasst:

  • alle 27 EU-Staaten (plus Ableger wie etwa Martinique)
  • Andorra
  • Großbritannien (inkl. Gibraltar, Guernsey, Jersey, die Isle of Man)
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikanstadt

Wobei manche Länder zwar an SEPA angeschlossen sind, nicht aber EU-Vorgaben unterliegen. Konkret Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, die Schweiz sowie Vatikanstadt. Die zum EU-Land Dänemark gehörenden Färöer-Inseln sowie Grönland gehören wiederum nicht dem Europäischen Zahlungsraum an. Gleiches gilt – trotz dem Euro als offizielle Währung – für den Kosovo und Montenegro.

Ansonsten gibt es bei der Überweisung eine Obergrenze von maximal 100.000 Euro. Diese aber müssen per Echtzeitüberweisung innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Und zwar laut EU „unabhängig von Tag und Stunde“.

Prosit Neujahr!

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