Das Pfändungsschutzkonto oder kurz P-Konto ist ein spezielles Girokonto, das seit Juli 2010 angeboten wird. Sinn und Zweck des Kontos ist der Schutz von Menschen, die wegen Schulden vor einer Kontopfändung stehen. Mit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos können Sie als Betroffener in einem solchen Fall jedoch Ihre Liquidität wahren und weiterhin Zahlungen über Ihr Konto abwickeln. Und somit natürlich Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, die Ihnen sonst bei einer Kontopfändung nicht möglich wären. Außerdem bauen solche P-Konten überflüssige Bürokratie ab, mussten Schuldner doch bisher jede Gutschrift quasi erbetteln. Was wiederum gewisse Wartezeiten bedeutete.
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Trotzdem erlaubt das P-Konto nicht alles. So sind Sie mit einem Pfändungsschutzkonto an bestimmte Auflagen gebunden, insbesondere an Pfändungsfreigrenzen. Guthaben über dieser Pfändungsgrenze können Ihre Gläubiger fordern. Außerdem ist pro Person maximal ein P-Konto erlaubt. Wenn Sie also mehrere Konten besitzen und in eine finanzielle Schieflage geraten, können Sie nur eines Ihrer Girokontos in ein P-Konto umwandeln. Alle Fragen und vor allem Antworten erfahren Sie hier und jetzt.
Kontopfändung? Pfändungsschutzkonto beantragen
Zuerst einmal: Ein P-Konto können Sie nicht als solches eröffnen. Sie können lediglich ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sollten Sie gerade ohne Konto dastehen, müssen Sie also zuerst ein neues (reguläres) Konto eröffnen. Beachten Sie hierzu unsere aktuellen Girokonto Testsieger oder unseren Girokonto Rechner. Ist das neue Giro eröffnet, wandeln Sie dieses in ein P-Konto um. Hierzu stellen Sie lediglich einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank.
Guthaben ein Muss: Girokonto in P-Konto umwandeln
Voraussetzung: Für die Umwandlung des Giros in ein P-Konto, muss dieses Konto im Plus stehen. Also ein Guthaben ausweisen. Ist dagegen der Dispo beansprucht, ist die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto nicht möglich. Der Antrag erfolgt formlos bei der Bank durch Sie als Kontoinhaber oder einem gesetzlichen Vertreter. Wichtig: Sie können Ihr Konto selbst dann umwandeln, wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt. Ab Pfändungszustellung haben Sie vier Wochen Zeit, Ihr Konto umzuwandeln. Der Schutz vor der Kontopfändung greift dann rückwirkend ab der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Dauer der Umstellung eines Girokontos in ein P-Konto dauert übrigens um die drei Werktage. Die Umwandlung ist per Gesetz kostenlos.
Erlaubt ist nur ein Pfändungsschutzkonto pro Person
Wenn Sie mehrere Konten führen, können Sie wie schon erwähnt nur eines in ein P-Konto umwandeln. Alle anderen Konten können von Ihren Gläubigern mit einer Kontopfändung belegt werden. Sollten Sie dennoch mehrere P-Konten einrichten, drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen. Außerdem sind P-Konten nicht als Gemeinschaftskonto, sondern ausschließlich als Einzelkonto möglich.
Gesetzliche Pfändungsfreigrenzen bei Kontopfändung
Ist das P-Konto eingerichtet, können Sie ohne gerichtliche Freigabe Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Allerdings ist nur ein Teil Ihres Guthabens vor der Kontopfändung geschützt und zwar allein Guthaben unter den sogenannten Pfändungsfreigrenzen. Diese Pfändungsgrenze legt der Gesetzgeber fest, Summen über dem Pfändungsschutzkonto Freibetrag können zumindest in Anteilen gepfändet werden.
Pfändungsgrenze: Freibeträge bei Kontopfändung
Die Pfändungsgrenze beziehungsweise der Freibetrag wird alle zwei Jahre neu berechnet. Im Juli 2011 betrug der Freibetrag beispielsweise 1.028,89 Euro. Zum 1. Juli 2015 wurde der Freibetrag auf 1.079,99 Euro angehoben. Diese knapp 1.080 Euro gelten als Pfändungsgrenze 2016, sollte jemand gegen Sie eine Kontopfändung einleiten. Der Grundfreibetrag gilt übrigens netto, richtet sich also nach Ihrem Nettoeinkommen. Leben unterhaltspflichtige Kinder in Ihrem Haushalt, erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen pro Kind. Gleiches gilt bei Unterhaltsleistungen an Stiefkinder oder Lebensgefährten.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen per Bescheinigung
Möchten Sie Ihren Freibetrag erhöhen – beispielsweise wegen Nachwuchs -, müssen Sie diesen wieder beantragen. Hierzu legen Sie Ihrer kontoführenden Bank entsprechende Belege, Nachweise oder Bescheinigungen vor. Also beispielsweise:
- Leistungsbescheide über Sozialleistungen,
- gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen (samt amtlichen Titel) oder
- Lohnbescheinigungen inklusive der Pfändungsberechnung Ihres Arbeitgebers.
Banken dürfen laut Gesetzgeber nur Bescheinigungen bestimmter Personen oder Institutionen akzeptieren und zwar von:
- Arbeitgeber,
- Familienkassen,
- Sozialleistungsträger (Jobcenter etc.),
- Steuerberater & Rechtsanwälte und/oder
- anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Sämtliche Stellen nutzen für die Bescheinigung einen bundeseinheitlichen Vordruck.
Pfändungsschutzkonto Freibetrag für Selbständige
Einmalig ist es Ihnen außerdem möglich, dass Sie ein Guthaben aus dem Vormonat in den Folgemonat übertragen. Der gesetzliche Freibetrag wird dann um diese Übertragssumme erhöht, jedoch nur für den Folgemonat und nicht dauernd.
Selbständige können Pfändungsschutzkonto beantragen
Sind Sie selbständig, können Sie ebenfalls ein P-Konto beantragen. Nach Gutschrift von Kindergeld oder Sozialleistungen können Sie 14 Tage über entsprechendes Guthaben verfügen. Alle andere anderen Gutschriften können Gläubiger fordern.
P-Konto: Unpfändbarkeitsanordnung
Befinden Sie sich in einer besonderen Notlage, können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Unpfändbarkeitsanordnung stellen. Bei dieser „Anordnung“ wird Ihr P-Konto für bis zu zwölf Monate unpfändbar. Weitere Maßnahmen brauchen Sie keine ergreifen, um (vorerst) vor einer Kontopfändung sicher zu sein. Größere Summen dürfen Sie dann natürlich nicht auf Ihrem Konto haben. Vielmehr müssen Sie sogar nachweisen, dass Sie die letzten sechs Monate lediglich unpfändbare Guthaben auf Ihrem Giro hatten. Ebenso müssen Sie dem Gericht glaubhaft erklären, auch in den nächsten zwölf Monaten keine größeren (sprich pfändbaren) Summen zu erhalten.
Schufa-Eintrag bei Pfändungsschutzkonto Antrag
Selbstredend wird Bank eine Meldung an die Schufa und andere Auskunfteien senden, wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto beantragen. Das gilt aber auch, wenn Sie irgendwann dieses Pfändungsschutzkonto löschen. Das Einrichten eines solches P-Kontos hat übrigens keinen Einfluss auf das Schufa-Scoring. Sollte jemand Ihre Bonität prüfen, wird das P-Konto nicht erwähnt.
Neuer Antrag: Pfändungsschutzkonto löschen
Apropos Pfändungsschutzkonto löschen. Wenn Sie Ihre finanziellen Unstimmigkeiten geregelt haben, sollten Sie das P-Konto in ein normales Girokonto zurückwandeln. Das geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muss von Ihnen wieder beantragt werden. Sollte die Bank sich weigern, verweisen Sie auf den Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 187/13). Laut Urteil sind Banken zu einer Rückwandlung des P-Kontos auf die alten Konditionen verpflichtet. Die Rückwandlung eines P-Konto in ein reguläres Girokonto ist wieder kostenlos, Gebühren darf die Bank laut Gesetzgeber für Umwandlung keine erheben.